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   VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19   

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VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19 (https://dejure.org/2020,3364)
VG Potsdam, Entscheidung vom 20.02.2020 - 7 L 985/19 (https://dejure.org/2020,3364)
VG Potsdam, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 7 L 985/19 (https://dejure.org/2020,3364)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2019 - 4 ME 206/19

    Fachrichtungswechsel; Fachsemester; Grund, unabweisbarer; Grund, wichtiger;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Auszubildenden nicht zugemutet werden kann, sich während eines solchen Fachsemesters zu exmatrikulieren oder beurlauben zu lassen (vgl. zum Ganzen instruktiv: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2019, a. a. O., Rn. 5).

    (Zumindest) ein weiteres Semester bleibt deshalb unberücksichtigt, weil der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass er aufgrund von höherer Gewalt nicht am Studium teilnehmen konnte (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 4 ME 206/19 -, juris, Rn. 5).

    Dies dürfte bereits daraus folgen, dass eine für die Zwecke der Exmatrikulation erforderliche Fahrt nach Aleppo extrem gefährlich gewesen wäre; darüber hinaus ist davon auszugehen, dass dem Antragsteller bei einer Exmatrikulation der Einzug zum Militärdienst und damit der Kampfeinsatz im Bürgerkrieg gedroht hätte und dass dem Antragsteller aufgrund der Bürgerkriegslage und aufgrund der Art, wie dieser Bürgerkrieg von den Regierungstruppen - bis hin zum Einsatz von Giftgas - geführt worden ist, eine Exmatrikulation nicht zumutbar gewesen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2019, a. a. O., Rn 8).

    Deshalb kann der Antragsteller nicht darauf verwiesen werden, dass er die Anrechnung des Sommersemesters 2013 auf die Zahl der vor dem Fachrichtungswechsel absolvierten Fachsemester durch eine Exmatrikulation oder Beurlaubung hätte vermeiden müssen (vgl. zum Ganzen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2019, a. a. O., Rn 8).

    Da der Antragsteller seine Ausbildung in Deutschland auch in diesem Fach weitestgehend von vorne beginnen müsste, kann schwerlich davon die Rede sein, dass die Ausbildung in diesem Studiengang bereits so weit fortgeschritten ist, dass das öffentliche Interesse an einer erfolgreichen Beendigung dieses Studiums schwerer wiegt als das private Interesse des Antragstellers, in das seinen Neigungen entsprechende Studienfach Medizininformatik zu wechseln (vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2019, a. a. O., Rn 10 f.).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2019 - 4 ME 202/19

    Fachrichtungswechsel; gleichwertige Ausbildung; Gleichwertigkeit; institutionelle

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Im Ausland verbrachte Ausbildungszeiten sind förderungsrechtlich in Bezug auf einen Fachrichtungswechsel dann als bisherige Ausbildung zu berücksichtigen, wenn und soweit der Auszubildende dort eine auf die Qualifikation zu einem Beruf ausgerichtete Ausbildung absolviert hat und die ausländische Ausbildungsstätte den inländischen Ausbildungsstätten nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluss vergleichbar ist, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn die ausländische Ausbildungsstätte den in § 2 Abs. 1 und 2 BAföG bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 BAföG bestimmten Ausbildungsstätten im Sinne von § 5 Abs. 4 BAföG gleichwertig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2019 - 4 ME 202/19 - juris, Rn. 4; vgl. auch 7.3.19 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGVwV).

    Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte bzw. deren Besuch im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG kommt es dabei auf die institutionelle Gleichwertigkeit (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2019, a. a. O., Rn. 5 mit Hinweis auf die vom Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Förderungsfähigkeit von Auslandsausbildungen für Auszubildende mit ständigem Wohnsitz im Inland entwickelten Grundsätze, § 5 BAföG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 -, juris, Rn. 20 ff., = BVerwGE 143, 314).

    Als Abschlüsse verleiht die Universität Aleppo u. a. Bachelor, Diplom, Master und Doktorgrad (vgl. schon OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2019, a. a. O., Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 6 N 55.13

    Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Beginn einer

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Maßgebend ist für die Zählung der Fachsemester somit im Grundsatz allein die Immatrikulation für ein bestimmtes Studienfach (OVG Bautzen, Urteil vom 29. November 2006 - 5 B 798/04 -, juris, Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 6 N 55.13 -, juris, Rn. 6).

    An der Möglichkeit, einen Studienfortschritt zu erzielen, kann es allerdings ausnahmsweise fehlen, etwa, wenn Lehrveranstaltungen in der gewählten Fachrichtung nicht angeboten werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015, a. a. O., Rn. 5 f.).

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel -

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Da durch die Regelung in § 7 Abs. 3 BAföG der Auszubildende dazu angehalten werden soll, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 5 C 45.87 -, juris, Rn. 13, = BVerwGE 85, 194), wäre es widersinnig, ein Fachsemester auch dann mitzuzählen, wenn der Auszubildende in dieser Zeit aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, auch bei umsichtiger Planung und zielstrebiger Durchführung der Ausbildung einen Studienfortschritt tatsächlich nicht erzielen kann.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte bzw. deren Besuch im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG kommt es dabei auf die institutionelle Gleichwertigkeit (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2019, a. a. O., Rn. 5 mit Hinweis auf die vom Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Förderungsfähigkeit von Auslandsausbildungen für Auszubildende mit ständigem Wohnsitz im Inland entwickelten Grundsätze, § 5 BAföG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 -, juris, Rn. 20 ff., = BVerwGE 143, 314).
  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein wichtiger Grund nur vor, wenn die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände einschließlich der mit der Förderung verbundenen persönlichen und öffentlichen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1976 - V C 86.74 -, juris, Rn. 17, = BVerwGE 50, 161).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Soweit im Bereich der Interessen des Auszubildenden Umstände berücksichtigungsfähig sind, die an seine Neigung anknüpfen, kommt die Anerkennung eines wichtigen Grundes, der es unzumutbar werden lässt, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, auch dann in Betracht, wenn der Auszubildende durch hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen gehindert worden war, seine Ausbildung von Anfang an in der Fachrichtung zu betreiben, die seiner Neigung am meisten entspricht, und der Wegfall dieses Hindernisses der Anlass für den Fachrichtungswechsel aus dem Parkstudium in das Wunschstudium ist (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1983 - 5 C 8.80 -, juris, Rn. 12, = BVerwGE 67, 235 und vom 8. März 1990 - 5 C 30.87 -, juris, Rn. 12; OVG Münster, Urteil vom 29. November 1999 - 16 A 3413/98 -, juris, Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97

    Ausbildungsförderung bei Eignungsnachweis nach § 48 BAföG; Eignungsbescheinigung,

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Ob der Auszubildende während der Zeit der Immatrikulation mit Gewinn studiert hat, ist nicht entscheidend, sondern nur, dass er es tun konnte (zu § 48 BAföG: BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 39.97 -, juris, Rn. 13, = BVerwGE 108, 40).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 5 B 102.07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fachsemesters i.S.d.

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Für die Berechnung der Fachsemester, die im Rahmen von § 7 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 4 Halbs. 2 BAföG zu berücksichtigen sind, werden die in derselben Fachrichtung der bisherigen Ausbildung absolvierten Semester fortlaufend gezählt, und zwar ohne Rücksicht auf die tatsächliche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und den erzielten Studienfortschritt, insbesondere ohne Rücksicht darauf, ob Semester wiederholt werden mussten (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 5 B 102.07 -, juris, Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.03.1990 - 5 C 30.87

    Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Parkstudium

    Auszug aus VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Soweit im Bereich der Interessen des Auszubildenden Umstände berücksichtigungsfähig sind, die an seine Neigung anknüpfen, kommt die Anerkennung eines wichtigen Grundes, der es unzumutbar werden lässt, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, auch dann in Betracht, wenn der Auszubildende durch hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen gehindert worden war, seine Ausbildung von Anfang an in der Fachrichtung zu betreiben, die seiner Neigung am meisten entspricht, und der Wegfall dieses Hindernisses der Anlass für den Fachrichtungswechsel aus dem Parkstudium in das Wunschstudium ist (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1983 - 5 C 8.80 -, juris, Rn. 12, = BVerwGE 67, 235 und vom 8. März 1990 - 5 C 30.87 -, juris, Rn. 12; OVG Münster, Urteil vom 29. November 1999 - 16 A 3413/98 -, juris, Rn. 35 ff.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04

    Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Rückstufung, Zurückstufung, wichtiger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2019 - 6 S 49.19

    Gewährung von BAföG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - 6 S 72.19

    Keine Ausbildungsförderung bei einem Wechsel vom Studium der Rechtswissenschaften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1999 - 16 A 3413/98

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für ein musikpädagogisches Studium i.R.e.

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22

    Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation;

    (2) Da der Kläger bereits keine zur Berufsausübung in Deutschland qualifizierende Ausbildung absolviert hat, kann dahinstehen, ob die Al-Furat Universität in Deir ez-Zor mit einer inländischen Ausbildungsstätte vergleichbar im Sinne der zuvor wiedergegebenen Maßgaben bzw. ob hierfür allein eine institutionelle Gleichwertigkeit hinreichend ist (vgl. zum Streitstand etwa NdsOVG, Beschl. v. 27.9.2019 - 4 ME 202/19 -, juris Rn. 5 f.; SächsOVG, Urt. v. 18.6.2020 - 3 A 227/19 -, juris Rn. 21; VG Potsdam, Beschl. v. 20.2.2020 - 7 L 985/19 -, juris Rn. 11; VG Münster, Urt. v. 4.5.2021 - 6 K 906/19 -, juris Rn. 19 ff.; VG Hannover, Urt. v. 25.8.2021 - 3 A 314/19 -, juris Rn. 32 ff.; VG des Saarlandes, Urt. v. 13.3.2018 - 3 K 2717/16 -, juris Rn. 29 ff.; VG Halle [Saale], Beschl. v. 22.12.2014 - 6 B 259/14 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 906/19
    OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 4 ME 206/19 -, juris, Rn. 5; VG Potsdam, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 7 L 985/19 -, juris, Rn. 16, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00383

    Anspruch auf Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium der

    Nach anderer Ansicht kommt es für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte bzw. deren Besuch i.S.d. § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2012 - 5 C 14/11 - juris) - lediglich auf eine institutionelle Gleichwertigkeit der jeweiligen Ausbildungsstätten an (vgl. etwa zu § 7 Abs. 3 BAföG: NdsOVG, B.v. 27.9.2019 - 4 ME 202/19 - juris Rn. 5; VG Potsdam, B.v. 20.2.2020 - 7 L 985/19 - juris Rn. 11 ff.; SächsOVG, U.v. 18.6.2020 - 3 A 227/19 - juris Rn. 20 ff.).
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